Wie wird mit geschäftsrelevanten Medienformaten umgegangen, welche sich nicht für die Erfassung im DMS eignen?
Medienformate, welche nicht eingescannt werden können (z.B. Überformate,
gebundene Dokumente, analoge Tonträger) werden in der physischen Ablage
aufbewahrt. Im dazugehörigen Geschäftsdossier im DMS
wird jedoch in den Metadaten
vermerkt, dass zu diesem Geschäft noch physische Medien existieren.
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Der Zugriff auf die physische Ablage muss gemäss den Zugriffsrechten im
DMS
erfolgen (nur berechtigte Mitarbeitende haben Zugriff; Zugriffe / Ausleihen
werden protokolliert).
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