ÖFFENTLICHE VERWALTUNG – EINGANG

Wie definiert sich die Geschäftsrelevanz?


Die Geschäftsrelevanz von Informationen richtet sich nach der zugrunde liegenden Aufgabe und dem Bearbeitungsinteresse. Grundsätzlich sind jene Informationen geschäftsrelevant, die während der Geschäftsbearbeitung erstellt, empfangen, bearbeitet, kommuniziert und aufbewahrt werden – also Dokumente und Informationen, die für die Nachvollziehbarkeit des Geschäftsverlaufs unverzichtbar sind. (Quelle: Organisationshandbuch GEVER, Teil I, Version 1.1)




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