ÖFFENTLICHE VERWALTUNG – BEARBEITUNG

Wer hat die Federführung für das einzelne Geschäft?


Bei der Erarbeitung des Zugriffkonzepts ist auch auf die sensitiven Geschäfte einzugehen.
Stufe Bundesverwaltung: Die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes (Informationsschutzverordnung, ISchV) sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) muss in jedem Fall eingehalten werden.
Stufe Kanton / Gemeinde: Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) muss in jedem Fall eingehalten werden, weitere Regelungen sind kantonal/kommunal festgelegt.


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