Welche physischen Dokumentenablagen sind neben der elektronischen Dokumentenablage zugelassen?
Diese physischen Dokumentenablagen sind durch die Geschäftsleitung zu genehmigen:
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Alle restlichen physischen Geschäftseingänge können gemäss der GEVER-Verordnung der Bundesverwaltung 3 Monate nach der elektronischen Erfassung vernichtet werden. |
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