Was bedeutet «prospektive Bewertung»?
Sämtliche Positionen des Ordnungssystems
werden von der
aktenbildenden Stelle
sowie des zuständigen Archivorgans (beim Bund das Bundesarchiv) bezüglich
ihrer Archivwürdigkeit
beurteilt. Somit ist die Archivwürdigkeit
bereits vor dem Entstehen der jeweiligen Akten festgelegt (und in den
Metadaten
der Ordnungspositionen
hinterlegt). Diesen Vorgang nennt man prospektive Bewertung
.
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