ÖFFENTLICHE VERWALTUNG – ALLGEMEINES

Wie definiert sich die Geschäftsrelevanz?


Die Geschäftsrelevanz von Informationen richtet sich nach der zugrunde liegenden Aufgabe und dem Bearbeitungsinteresse. Grundsätzlich sind jene Informationen geschäftsrelevant , die während der Geschäftsbearbeitung erstellt, empfangen, bearbeitet, kommuniziert und aufbewahrt werden – also Dokumente und Informationen, die für die Nachvollziehbarkeit des Geschäftsverlaufs unverzichtbar sind. (Quelle: Organisationshandbuch GEVER,
Teil I, Version 1.1)



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